Maria Bürgmayr
Sachverständige: Persönliche Daten
Name:
Pflegedirektorin DGKP Akad.L.d.PD Maria Bürgmayr
Adresse:
3033 Altlengbach, Hauptstraße 56/2/12
Tel u Fax:
02236/23191
E-Mail:
maria.buergmayr@a1.net
Mobil:
0664/44 844 60
Fachgruppen
Fachgebiete
Tätigkeit als SV
Spezialisierungen
Infrastruktur
Ausbildung
Berufliche Laufbahn

Fachgruppen/Fachgebiete:
FG-Nr. Fachgebiet und Link zu besonderen Spezialisierungen Sachliche Beschränkung/
Insbesondere für
Ende Zert.
10.09 Gesundheits- und Krankenpflege 02.09.2025

Tätigkeitsprofil:
Selbstständige Tätigkeit als Fachexpertin und allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige (Pensionistin seit 1.1.2019) im Fachbereich Gesundheit- und Krankenpflege.
Tätigkeiten:
Managerin im Fachbereich Gesundheits- und Krankenpflege (Stations- u. Pflegedienstleitung, Pflegedirektorin) in Kliniken und Pflege- u. Betreuungszentren, freiberufliche Tätigkeit als DGKP, Personal-, Budget- Qualitäts-, Projekt-, Risikomanagement, usw.
Tätigkeiten als SV - Informationen zu Bestellungen:
Übersicht: Gegenstand der Gutachten (Beschränkung auf 10 Einträge)
Auftraggeber
Beurteilungsgegenstand
Fragestellung (gekürzt)
NÖ PPA St. Pölten Beurteilung der gesundheitlichen Schäden Wurden im vorliegenden Fall nach den Regeln der pflegerischen Wissenschaft vorgegangen? Es liegt kein vorwerfbarer pflegerischer Behandlungsfehler vor Aber es ist eine sehr seltene und gleichzeitig schwerwiegende Komplikation aufgetreten. Oder Eine aufgeklärte Komplikation sich verwirklicht hat, die außerordentlich schwer verlaufen ist und ein großer Schaden entstanden ist. Bemessung der Schmerzperiode und Beurteilung, ob ein Dauerschaden bzw. Spätschaden vorliegt.
BG Korneuburg Überprüfung der Selbst- uns Fremdgefährdung Liegt bei der Bewohnerin eine psychische Krankheit oder eine geistige Behinderung vor, die zu einer ernstlichen und erheblichen Selbst- und Fremdgefährdung führt?
BG Eisenstadt Höhe des tgl. Pflegeaufwandes, benötigte Förderungen und Unterstützunsleistungen? Überprüfung der genauen Voraussetzungen, ob die Rückkehr der Betroffenen in ihre Eigentumswohnung möglich ist und wieviel pflegerische Unterstützung benötigt sie?
Wr. Städische Versicherung, Vienna Insurance Group, Spezialschaden Kfz/Sich Feststellung des unfallkausalen Mehrbedarfs an Pflege Erstellung eines neuen Pflegegutachtens betreffend eines Minderjährigen u. Feststellung des unfallkausalen Mehrbedarfs an Pflege. Feststellung des Umfanges u. Mehrbedarfs an Pflege sowie die Dauer des Betreuungs- u. Pflegeaufwandes.
BG Neunkirchen Überprüfung der Haftfähigkeit Liegt bei dem Verurteilten Haft(un)fähigkeit vor und ist mit einer Änderung dieses Zustandes zu rechnen?
BG Innere Stadt Wien Überprüfung der postoperativen Pflege und Betreuung Überprüfung der genauen Voraussetzungen, ob die postoperative Pflege und Betreuung des Klägers nach der erfolgten Operation fachgerecht durchgeführt wurde?
CS Pflege- und Sozialzentrum Rennweg (Privatgutachten) Betreuungs- und Pflegesituation, Verantwortung Heimvertrag versus Vorsorgevollmacht Entspricht die Betreuung und Pflege den derzeitigen üblichen Standards und ist sie der Situation angemessen? Stellungnahme zu den Verantwortungen im Rahmen des Heimvertrages versus Vorsorgevollmacht.
LG für Zivilrechtssachen, Wien, Abt. 6 Angemessenheit der bisherigen und zukünftigen Betreuungs- uns Pflegeaufwandes bei der mdj. Behinderten. Notwendigkeit der Angemessenheit des bisherigen und zukünftigen Betreuungs- und Pflegemehraufwandes und der kausalen Aufwendungen jeweils aus Pflegerischen Sicht bei der Minderjährigen?
RA, Dr. Nina Ollinger (Privatgutachten) Weitergewährung der Berufsunfähigkeitspension gemäß § 273 Abs. 1 ASVG Besteht Anspruch auf Berufsschutz? Ist ihre Ausbildung mit der einer Pflegehelferin gleichzustellen? Hat sie Anspruch auf Weitergewährung der Berufsunfähigkeitspension nach dem § 273 Abs.1 ASVG?
LG Korneuburg, Abteilung 24 Hat der Wundmanager das Drückgeschwür des querschnittgelähmten Betroffenen fachgerecht versorgt? Hat der Wundmanager im Rahmen seines Auftrages einen Hautdefekt samt Schädigung des darunterliegenden Gewebes des querschnittgelähmten Betroffenen fachgerecht versorgt? Hätte die Beiziehung eines Facharztes und die Einweisung des Betroffenen in ein Krankenhaus, gemessen an der Maßfigur eines ordentlichen Krankenpflegers unter den gegebenen Umständen früher erfolgen müssen? Hat er den Betroffenen rechtzeitig über die Notwendigkeit eines Facharzt aufgeklärt?

Besondere Spezialisierungen:
Insbes.: Geriatrie, Pflegemanagement für Personen mit Demenz, Pflegegeldeinstufungen und Heimaufenthaltsgesetz (Freiheitsbeschränkende Maßnahmen, usw.)
Insbes.; Kinder- uns Jugendlichepflege, Pflegebegutachtung, Pflegemanagement und Pflegegeldeinstufung.

Infrastruktur:
Geräteausstattung:
Laptop, Drucker, Kamera, Handy, Diktiergerät

Ausbildung und Berufliche Laufbahn:

Sonderausbildung zur leitenden Krankenpflegeperson (1993)
Zulassung zur freiberuflichen Ausübung der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege (2001)
Universitätslehrgang für Leitendes Pflegepersonal (2002-2003)
Seit 2005 allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige im Fachbereich Gesundheitswesen.
Fachprüferin der Zertifizierungskommission des HV der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.
Ausbildung n. d. internationalen Standards E:D:E zur Heimleiterin (2007-2008)

Abschluss:
Diplomierte Gesundheits- uns Krankenpflegeperson
Akademische Leiterin des Pflegedienstes


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