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Geschäftsführer des Sachverständigenbüros ZOTTER (BALLISTIK)
Geschäftsführender Gesellschafter in einer Unternehmensberatung (EDM)
Projektleiter für Entwicklung und Handel von Sondermunition (BMT)
Mitglied der Sprenggruppe II (Baden) des NÖ Landes-Feuerwehrverbandes
Lektor und Vortragender für „Technisches Sachverständigenwesen“ an der FH Technikum Wien
Gastlehrer an der HLogS des BMLVS Lehrabteilungen Waffentechnik und Kampfmittelbeseitigung
Tätigkeit als Berater für Sicherheitsfragen in der Europäischen Kommission (EC) |
Tätigkeiten als SV - Informationen zu Bestellungen: |
Übersicht: Gegenstand der Gutachten (Beschränkung auf 10 Einträge) |
Auftraggeber |
Beurteilungsgegenstand |
Fragestellung (gekürzt) |
LGZ Wien |
Waffengebrauch durch Sicherheitsorgane |
Beurteilung der Angemessenheit sowie Wirksamkeit des
Schusswaffen-Einsatzes/Nichteinsatzes, bzw. des
Einsatzes/Nichteinsatzes mindergefährlicher Dienstwaffen
(Pfefferspray) durch Einsatzeinheit WEGA bzw. Bezirkskräfte
der Polizei nach dem Waffengebrauchsgesetz gegen einen mit
einem Baseballschläger bewaffneten Gewalttäter |
StA Wien / LGSt Wien |
Qualifikation als Schusswaffe |
Technische Beurteilung, ob bei den zu zahlreichen
Banküberfällen verwendeten Schusswaffen aufgrund
vorliegender mechanischer Veränderungen, diese
Adaptierungen ausreichen, um die nachhaltige
Abgabe von scharfen Schüssen, die
Schusswaffeneigenschaft, bzw. die Eigenschaft als
Kriegsmaterial zu verneinen |
BPD Eisenstadt |
beschlagnahmte
Gegenstände |
Befundung von diversen als Klasse P-II verkauften
pyrotechnischen Gegenständen nach den Kriterien des
Pyrotechnikgesetzes als Grundlage der
Beschlagnahme und zwecks Einleitung des
korrespondierenden Strafantrags |
StA St. Pölten / BG St. Pölten |
Waffe, Munition und Schießübung |
Im Zuge einer Schießübung eines behördlichen
Wachkörpers kam es zur explosionsartigen Zerstörung
eines Sturmgewehres. Beurteilung, ob
verfahrensrelevante Mängel an der Schusswaffe, der
Munition, den Einrichtungen der Schießstätte bzw. am
Ablauf der Schießübung festzustellen oder
auszuschließen sind |
BG Tulln |
verkaufte Schusswaffe |
Beurteilung der von den Parteien behaupteten bzw. bestrittenen Mängel bezüglich Sicherheit der Schusswaffe im Gebrauch, fehlender bzw. nicht den nationalen österreichischen Bestimmungen entsprechenden Beschusszeichen, der Plausibilität und Ausführungsqualität einer durchgeführten Reparatur, der einwandfreien Funktion und der vertraglich zugesicherten Schussleistung durch schießtechnischen Befund |
LGSt Wien |
Qualifikation einer Schusswaffe |
Technische Beurteilung, ob die vorliegenden mechanischen Veränderungen an einer Kurzwaffe ausreichen, um die Schusswaffeneigenschaft zu verlieren |
LG Feldkirch |
Unfall mit Personenschaden beim Handhaben von Munition |
Prüfung und qualifizierte Stellungnahme bezüglich der Faktoren auf welche das unerwartete Zünden bzw. Explodieren von 9mm Pistolenpatronen in Schüttverpackung nach Fall zurück zu führen war. Fachkundige Beurteilung der Sicherheitsdokumentation und Gefahrengutkennzeichnung der Munition bzw. deren Verpackung in Bezug auf formale Richtigkeit |
BG Hollabrunn |
Körperverletzung durch Schusswaffe bzw. Pyrotechnische Gegenstände |
Beurteilung des Gefahrenpotentials eines Schreckschussrevolvers bei Abgabe von Schüssen aus verschiedenen Entfernungen auf Gesichtshaut und Auge im Vergleich zu diversen pyrotechnischen Gegenständen zur Verifizierung bzw. Falsifizierung unterschiedlicher Aussagen beschuldigter Personen anhand der in endballistischen Versuchen empirisch nachvollzogenen Schmauchspuren und Verletzungsmuster |
Privatgutachten für Jäger und Tierbesitzer |
Geschoßreste in einem Tierkadaver |
Ballistische Beurteilung der in einem Tierkadaver sichergestellten Geschoßreste, bzw. des Schusskanals anhand Sektion und Röntgenuntersuchung, Feststellung des verwendeten Geschoßtyps und Kalibers, Zuordnung zu einer speziellen Waffe eines Verdächtigen |
Privatgutachten für Schießstandbetreiber |
Schießstände |
Sachverständige Beurteilung von erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere
schalltechnischer Schutzmaßnahmen und des
ballistischen Schutzes bzw. Vorschläge zu
behördlichen Auflagen in Betrieb, Neubau bzw.
Erweiterung von Schießständen |
Privatgutachten für
Rechtsanwälte, Notare
und Versicherungen |
Beiziehung einer sachkundigen Person
im Strafprozess zur Befragung von
Sachverständigen der Gegenseite nach
§ 249 StPO, als Gutachter in
Verlassenschaften, bei Mediation, bzw.
bei Versicherungsschäden etc. |
Nachstellen von Tatortabläufen zwecks Überprüfung
der von der Anklage behaupteten Vorhaltungen,
Prüfung von Beweisanträgen, wertmäßige
Beurteilung, Erfassung und Kategorisierung von
Schusswaffen aus dem Nachlass, bzw. inhaltliche
Verifikation von Vorfällen mit Schusswaffen und die
monetäre Beurteilung von Schadensmeldungen |