|
Gerichtssachverständige für psychologisch-psychotherapeutische Fragestellungen im Familienrecht für die Bezirks- und Landesgerichte im Raum ZRS Wien, Korneuburg und Eisenstadt. Hierbei insbesondere zu Fragen der Obsorge, Kontaktrecht, Erziehungsfähigkeit, Beziehungsqualität, Kindesbedürfnisse, Kindeswille, Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung, Missbrauch und Vernachlässigung.
Außerdem viele Jahre angestellt als Familienintensivbetreuerin. Dabei begleitet und unterstützt Frau Krone Familien in kindeswohlbeeinträchtigten und -gefährdenden Situationen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, teilweise nach gerichtlicher Anordnung.
Zudem systemische Psychotherapeutin in eigener Praxis in Neusiedl am See (Arbeit mit Kindern, Erwachsenen, Paaren und Familien). |
Tätigkeiten als SV - Informationen zu Bestellungen: |
Übersicht: Gegenstand der Gutachten (Beschränkung auf 10 Einträge) |
Auftraggeber |
Beurteilungsgegenstand |
Fragestellung (gekürzt) |
BG Güssing |
Hauptaufenthalt der Kinder, Umgangsregelung, Kindeswohlgefährdung, Erziehungsfähigkeit |
Entspricht es dem Wohl der Kinder eher, im Haushalt des Vaters oder im Haushalt der Mutter überwiegend betreut zu werden? Entsprechen die Kontakte zum anderen Elternteil wie sie jetzt bestehen dem Wohl der Kinder oder weniger oder mehr? Gefährden die Eltern ihre Kinder, wenn ja, wodurch? Sind sie erziehungsfähig? |
BG Eisenstadt |
Kontaktrecht, Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls |
Die SV möge eine Empfehlung sowohl zum Kontaktrecht unter der Schulzeit als auch zu den Ferien erstatten. |
BG Neusiedl |
Obsorgefähigkeit der Eltern, Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung, Unterstützungsmaßnahmen |
Liegen Entwicklungsrückstände der Kinder vor? Ist die Obsorgefähigkeit der Eltern eingeschränkt? Welche ambulanten Unterstützungsangebote sind notwendig, um die positive kindliche Entwicklung sicherzustellen und zu fördern? Sind die Eltern in einem ausreichenden Maß fähig, die Notwendigkeit Unterstützungsangebote zu erkennen und fähig, willens und kooperationsbereit, diese auch anzunehmen und durchzuführen? Ist die Obsorgefähigkeit der Eltern in einem derart erheblichen Ausmaß eingeschränkt, dass die Fremdunterbringung des Kindes notwendig erscheint? |
|